Rechtsanwalt Tonino D`Errico

 

 

 

Ablauf Insolvenzverfahren

Bei Eintritt des Insolvenzfalls ernennt das zuständige Amtsgericht als Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter.

Der Gläubiger hat seine Forderungen gegen den Insolvenzschuldner bei dem  Insolvenzverwalter anzumelden.

Etwaige rückständige Gehaltsansprüche sind als Insolvenzausfallgeld von der Arbeitsverwaltung auszugleichen.

Der Insolvenzverwalter hat die geltend gemachten Forderungen zu prüfen.

Für den Fall, dass die Forderungen ganz oder teilweise bestritten worden sind. erhält der Insolvenzgläubiger eine Information über das Ergebnis der Forderungsprüfung vom Insolvenzgericht, 

Andernfalls werden die Forderungen zur Insolvenztabelle, die beim Insolvenzverwalter geführt wird, festgestellt. Dies bedeutet, dass die Forderungen als berechtigt anerkannt wurden und an der Quotenverteilung teilnehmen.

 

Einen entsprechenden Auszug erhalten die Gläubiger nach Abschluss des gerichtlichen Prüfungstermins..

Auf der Insolvenztabelle fußt am Ende des Verfahrens das Verteilungsverzeichnis.

Im Rahmen des Verteilungsverzeichnisses wird nach Abschluss des Insolvenzverfahrens, welches im Durchschnitt zwei bis fünf Jahre andauert, das zur Gläubigerbefriedigung verbleibende Vermögen quotal unter den Gläubigern aufgeteilt, d. h. jeder Gläubiger erhält die gleiche Quote.

Allerdings können die Forderungen der Gläubiger durchschnittlich nur in Höhe von weniger als 5 % befriedigt werden.

Schriftliche Sachstandsanfragen an den Insolvenzverwalter oder das zuständige Amtsgericht werden das Verfahren nicht beschleunigen.

Jedenfalls steht  am Ende  des Insolvenzverfahrens der s. g. Schlußtermin, der über die genaue Quotenzahlung Aufschluss gibt.