Rechtsanwalt Tonino D`Errico

 

 

 

Verkehrsunfall in Italien

Grundsätzlich werden Verkehrsunfälle von der Polizei nur bei Personenschäden oder bei sehr hohem Sachschaden aufgenommen.

Die Angaben über die Haftpflichtversicherung und die VS-Nummer sind unbedingt zur Regulierung notwendig und befinden sich auf einer Plakette an der Windschutzscheibe des Schädigerfahrzeuges.

Bei Personenschäden werden die Heilbehandlungskosten voll ersetzt.

Ferner besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, welches sich nach Art und Schwere der erlittenen Verletzungen richtet.

Zur Erstattung der Sachschäden am Fahrzeug ist die Vorlage eines Gutachtens oder der Werkstattrechnung  in der Regel ausreichend.

Ferner besteht Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten für die Zeit der Dauer der Reparatur und/oder der Zeit der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges bei einem Totalschaden.

Hingegen ist ein Anspruch auf Wertminderung nicht anerkannt.

Ein etwaiger Verdienstausfall ist nachzuweisen.