Rechtsanwalt Tonino D`Errico

 

 

 

Verkehrsunfall in Österreich

Die Polizei muss bei Personenschäden hinzugezogen werden.

Bei Personenschäden werden die Heilbehandlungskosten in voller Höhe ersetzt.

Der Anspruch auf Schmerzensgeld richtet sich nach Art und Schwere der erlittenen Verletzungen.

Die Sachschäden werden auf Vorlage einer Werkstattrechnung, eines Gutachtens oder eines Kostenvoranschlages ersetzt.

Ferner besteht grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Gutachterkosten und bei einem wirtschaftlichen Totalschaden auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes.

Die Mietwagenkosten werden für die Reparaturdauer erstattet, wobei allerdings eine Höchstgrenze von drei Wochen angenommen wird.

Ein Anspruch auf Nutzungsausfall ist in Österreich nicht anerkannt.